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Grundeigentümer erhalten bei Enteignung mehr Geld

Das Höchstgericht entschied bei einer 110-kV-Leitung im Innviertel: Nicht nur für die Trasse selbst muss entschädigt werden, auch die Entwertung des gesamten Restgrundstückes ist abzugelten.

Viele Grundeigentümer wehrten sich vergeblich gegen die Errichtung einer 110-kV-Starkstromleitung durch das Innviertel.
Viele Grundeigentümer wehrten sich vergeblich gegen die Errichtung einer 110-kV-Starkstromleitung durch das Innviertel.

Viele Grundeigentümer können sich freuen: Sie werden in Zukunft im Fall einer Enteignung höher entschädigt. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vor einem Monat im Fall einer 110-kV-Hochspannungsleitung von Raab nach Ried im Innkreis eine Entscheidung getroffen, die nicht nur ...

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